
Stefan Kasparek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Direktkauf aus China · Ein Angebot der DCW
Maschine defekt, Ware nicht geliefert oder Rückzahlung verweigert?
Sie haben über Alibaba.com oder direkt bei einem chinesischen Anbieter gekauft und kommen mit Ihrer Reklamation nicht weiter? Die Deutsch-Chinesische Wirtschaftskanzlei prüft Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Sie bei der Klärung mit dem Verkäufer.
Für Unternehmen mit Maschinen-, Anlagen- und Warenkäufen aus China. Auch Anfragen zu Privatkäufen sind möglich.


Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Wirtschaftliche Einordnung
China-Koordination
Anwaltliche Beratung durch Rechtsanwälte Kasparek & Kollegen, wirtschaftliche Einordnung und China-Koordination durch Sebastian Trimpl.
Das DCW-Team kennenlernenDirekt bestellt – mit Folgen für den Käufer
Ein Angebot auf Alibaba.com, einige Nachrichten mit dem Verkäufer, die Zahlung – und die Maschine oder Ware wird aus China verschickt. Erst bei der Lieferung oder Inbetriebnahme zeigt sich, dass wesentliche Eigenschaften fehlen, Unterlagen unvollständig sind oder das Produkt nicht wie vorgesehen eingesetzt werden kann.
Beim Kauf von einem deutschen Händler ist dieser Ihr Vertragspartner für die Lieferung und mögliche Mängelansprüche. Beim Direktkauf müssen Sie sich grundsätzlich mit dem tatsächlichen Verkäufer auseinandersetzen. Eine Plattform, ein Transporteur oder ein Zahlungsdienstleister übernimmt diese Verantwortung nicht automatisch.
Typische Probleme beim Direktkauf
Entscheidend ist, was vereinbart wurde, wer die Leistung schuldet und welche Nachweise vorliegen. Wir befassen uns insbesondere mit folgenden Situationen:
Eine Maschine kann geliefert sein und trotzdem nicht für den vorgesehenen Betrieb geeignet sein. Zu klären ist dann sowohl, was Sie vom Verkäufer verlangen können, als auch, welche Voraussetzungen für einen sicheren und rechtmäßigen Einsatz fehlen.
Eine CE-Kennzeichnung allein ersetzt diese Prüfung nicht. Als Arbeitgeber bleiben Sie für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln verantwortlich – auch dann, wenn Sie die Maschine über eine bekannte Plattform gekauft haben.
Sichern Sie Bestellung, Zahlungsweg und Reklamationsverlauf. Vermeiden Sie weitere Entscheidungen, bevor deren Folgen für Ihre Ansprüche und die Verwendung der Ware geklärt sind.
Unterstützung durch die DCW
Beim Direktkauf können Kaufvertrag, Plattformbedingungen, Zahlungsweg und eigene Pflichten des Käufers zusammenkommen. Wir ordnen diese Bereiche rechtlich und wirtschaftlich ein. Technische Bewertungen müssen gegebenenfalls durch geeignete Fachleute erfolgen.
Wir prüfen Bestellung, Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege und Reklamationsverlauf. Dabei klären wir den Vertragspartner, mögliche weitere Anspruchsgegner und die Bedeutung vereinbarter Lieferbedingungen.
Wir prüfen, welche Ansprüche wegen Nichtlieferung oder mangelhafter Leistung in Betracht kommen. Zugleich klären wir, welche rechtlichen Fragen sich für Sie bei Einfuhr, Weiterverkauf oder betrieblicher Verwendung stellen.
Wir unterstützen die Kommunikation und Verhandlungen mit chinesischen Verkäufern. Weitere Schritte gegenüber Plattform oder Zahlungsdienstleister werden geprüft, wenn der konkrete Vertrag und Zahlungsweg dafür eine Grundlage bieten.
Wir beurteilen rechtliche Möglichkeiten und wirtschaftliche Durchsetzbarkeit. Die chinesischen Anwälte unseres Teams stimmen erforderliche rechtliche Schritte in China und weitere Maßnahmen mit Ihnen ab.
Ihre Anfrage dient zunächst dazu, den Sachverhalt und einen möglichen Auftrag einzugrenzen. Eine vertiefte rechtliche Prüfung und weitere Bearbeitung werden gesondert vereinbart.
Sie nennen Produkt, Verkäufer, Einkaufsweg und Beträge. Ergänzen Sie die verfügbaren Unterlagen und schildern Sie, was bei Lieferung oder Reklamation geschehen ist.
Wir sichten Ihre Anfrage, klären Rückfragen und bestimmen den möglichen Prüfungsbedarf. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Angebot für die weitere Prüfung oder Bearbeitung.
Nach ausdrücklicher Beauftragung und Annahme beginnt die vereinbarte Bearbeitung. Zusätzliche Maßnahmen und Kosten werden mit Ihnen abgestimmt.
Die erste Sichtung ersetzt keine rechtliche Fallprüfung. Eine Rückzahlung oder erfolgreiche Durchsetzung kann nicht zugesagt werden.
Wir können prüfen, welche weiteren Möglichkeiten bestehen. Dafür benötigen wir die Bestellung, Zahlungsnachweise, den vollständigen Reklamationsverlauf und die Ablehnungsbegründung.
Eine Entscheidung im Plattformverfahren ist von möglichen Ansprüchen gegen den Verkäufer zu unterscheiden. Ob weitere Schritte bei Alibaba.com, gegenüber dem Verkäufer oder über den Zahlungsweg sinnvoll sind, hängt vom konkreten Fall ab. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens oder Erstattung ist nicht garantiert.
Ja. Unser Schwerpunkt liegt auf gewerblichen Käufen über Alibaba.com, Made-in-China.com, Global Sources und vergleichbare Einkaufswege.
Auch Käufe über AliExpress, DHgate, 1688.com, Taobao, Tmall, JD.com, Pinduoduo, Temu, SHEIN, Banggood und Geekbuying können angefragt werden. Hinzu kommen Bestellungen bei chinesischen Verkäufern über Amazon Marketplace und eBay sowie direkte Herstellerkäufe über Onlineshops, E-Mail, WeChat oder Messekontakte.
Das Angebot ist nicht auf diese Einkaufswege beschränkt. Maßgeblich sind der tatsächliche Vertragspartner und die konkrete Bestellung.
Bei kleinen Bestellungen kann der Aufwand einer anwaltlichen Bearbeitung den wirtschaftlichen Nutzen übersteigen. Vorhandene Reklamations- und Zahlungswege können dann näherliegen.
Bei Maschinen und größeren Warenbestellungen können neben dem Kaufpreis weitere wirtschaftliche Folgen zu berücksichtigen sein. Ob und in welchem Umfang eine Bearbeitung sinnvoll erscheint, hängt von Beweislage, möglichen Ansprüchen, Kosten und Durchsetzungsperspektiven ab.
Hilfreich sind Bestellung, Vertrag, Rechnung, Zahlungsnachweise und die Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Kaufs. Ergänzen Sie vereinbarte Spezifikationen, Lieferunterlagen, Fotos, Videos und vorhandene Prüfberichte.
Bei Maschinen sind außerdem Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und sonstige mitgelieferte technische Unterlagen wichtig. Für Plattformfälle benötigen wir den Reklamationsverlauf einschließlich Fallnummer und Entscheidung. Bitte nennen Sie bekannte Fristen.
Ein Privatkauf, die Anschaffung einer Maschine für den eigenen Betrieb und der Import von Waren zum Weiterverkauf müssen unterschiedlich beurteilt werden.
Bei gewerblichen Käufen können eigene produktrechtliche Pflichten sowie Untersuchungs- und Rügepflichten relevant sein. Beim betrieblichen Einsatz kommen Pflichten zur sicheren Verwendung hinzu. Wer Waren weiterverkauft, kann zusätzlich gegenüber seinen eigenen Kunden verantwortlich sein.
Privatkäufer übernehmen nicht automatisch dieselben Pflichten wie gewerbliche Importeure. Ob Verbraucherrechte gelten und wie sie gegenüber dem Verkäufer durchgesetzt werden können, ist gesondert zu prüfen.
Nach Ihrer Anfrage und einer ersten Sichtung klären wir den möglichen Auftrag. Sie erhalten ein Angebot für die weitere Prüfung oder Bearbeitung, bevor diese beginnt.
Leistungsumfang und Vergütung werden vereinbart. Zusätzliche Maßnahmen, externe Kosten und die gegebenenfalls erforderliche Beauftragung chinesischer Anwälte werden gesondert abgestimmt. Die Anfrage allein beauftragt keine kostenpflichtige Fallprüfung und begründet noch kein Mandat.
Beiträge & Hintergrund
Weiterführende Fachinformationen zum China-Direktkauf und auf der DCW-Hauptwebsite.
Verkäufer, CE, Import und betriebliche Verwendung – mit Links zu den Gesetzestexten.
Rechtliche und praktische Fragen bei Rückzahlungsforderungen gegen chinesische Geschäftspartner.
Vertragspartner, vereinbarte Eigenschaften und Lieferbedingungen als Grundlage Ihrer Ansprüche.
Informationen zu Beweisen, Verhandlungen, Gerichten und der Absicherung künftiger Geschäfte.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Im kostenfreien Erstgespräch ordnen wir die Ausgangslage ein und besprechen, welche Unterstützung sinnvoll ist.
Für den Einstieg reichen wenige Angaben. Unterlagen können Sie anschließend verschlüsselt über Tresorit übermitteln.
Das Erstgespräch dient der ersten Orientierung. Ein Mandat und die Übernahme einer Fristüberwachung setzen eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Bei laufenden Fristen stimmen Sie die erforderlichen Schritte unmittelbar mit der Kanzlei ab.